Hinweisgebersystem

Seit dem 02. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrundeliegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von „Whistleblowern“, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Jedes Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Dem Gesetz entsprechend hat die Lebenshilfe Aurich-Wittmund Holding auch für die wfbm Aurich-Wittmund gGmbH und die w.i.r. gGmbH ein Hinweisgebersystem mit einer internen Meldestelle für die Meldung von Verstößen eingerichtet.

Ziel ist es, Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen und drohenden Schäden und Nachteilen für unsere Unternehmen und der hier agierenden Menschen entgegen zu wirken.

Grundsätzlich steht für Meldungen auch die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Unternehmensgruppe, wenn unserem Unternehmen Verstöße gegen Gesetze und Regelungen gemeldet werden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in einer unserer Firmen aufgefallen sind.

Solchen Hinweisgebern wird Schutz gewährt, dass bedeutet sie können Hinweise abgeben, ohne Nachteile für sich befürchten zu müssen.

Bei unwahren Behauptungen oder wissentlich abgegebenen Falschmeldungen oder Verleumdungen geht dieser Schutz verloren und es können sogar Schadenersatzansprüche erhoben werden.

Es geht auch nicht um Meldungen über privates Fehlverhalten, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt. Bei solchen Meldungen besteht auch kein Schutz im Sinne dieses Gesetzes.

Meldefälle könnten zum Beispiel diese Rechtsbereiche betreffen:

  • Steuerrecht
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • und viele weitere Bereiche

Der gesamte Gesetzestext zum Hinweisgeberschutz ist auf der Internet-Seite des Bundesjustizministeriums abgedruckt.

Für die Annahme und Prüfung möglicher Hinweise ist im Unternehmen die interne Meldestelle eingerichtet.

Über folgende Wege können Hinweise zu Gesetzes- und Regelverstößen eingereicht werden:

Per E-Mail:      hinweis@lh-aurich-wittmund.de

Per Post:         Lebenshilfe Aurich-Wittmund gGmbH, Interne Meldestelle (Hinweis), Kornkamp 1, 26605 Aurich

Mündlich:        Nach vorheriger Terminabsprache kann der Hinweis auch in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt werden.

Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen möglich sind.

Ablauf

Hinweise werden von den Fallbearbeitern in der internen Meldestelle absolut vertraulich behandelt und bearbeitet. Der Name wird grundsätzlich nicht ohne  ausdrückliches Einverständnis weitergegeben!

Diese Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch gegenüber  Vorgesetzten, der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat.

Die interne Meldestelle prüft zunächst ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Geprüft wird auch die Stichhaltigkeit der Meldung. Wenn dem so ist werden Folgemaßnahmen eingeleitet.

Die interne Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung (Eingangsbestätigung) umgehend, spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung.

Nach spätestens drei Monaten teilt die interne Meldestelle das Ergebnis der Untersuchungen mit, soweit dies mit den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten vereinbar ist.